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24-Stunden-Pikett · Zürich und Goldküste
Rufen Sie unser Pikett an. Im Kanton Zürich dürfen Sie eine Notheizung einsetzen, müssen den Ausfall aber innert 24 Stunden der Gemeinde melden.
Im Notfall
Pikett anrufen
Rund um die Uhr erreichbar, auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
Notheizung einsetzen
Im Kanton Zürich erlaubt. Wenn es nötig ist, organisieren wir eine für die Zwischenzeit.
Ausfall der Gemeinde melden
Innert 24 Stunden, so verlangt es der Kanton Zürich.
Gesuch für die erneuerbare Lösung
Danach haben Sie sechs Monate Zeit, es einzureichen.

Was Sie vermeiden
Risiko
Die Heizung fällt am kältesten Wochenende aus und niemand geht ans Telefon.
Unsere Antwort
Pikettdienst rund um die Uhr, aus neun Standorten.
Risiko
Unter Zeitdruck wird ersetzt, was gar nicht bewilligungsfähig ist.
Unsere Antwort
Die Notheizung überbrückt. Für die richtige Lösung haben Sie sechs Monate.
Risiko
Der Ausfall wird nicht gemeldet und die Frist läuft trotzdem.
Unsere Antwort
Wir sagen Ihnen, was die Gemeinde innert 24 Stunden braucht.
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Fragen und Antworten
Was Hausbesitzer uns beim Ausfall am häufigsten fragen.
Rufen Sie unser Pikett an: 044 431 66 55. Im Kanton Zürich dürfen Sie eine Notheizung einsetzen, müssen den Ausfall aber innert 24 Stunden der Gemeinde melden. Danach haben Sie sechs Monate Zeit, das Gesuch für die erneuerbare Lösung einzureichen.
24-Stunden-Pikett
Rufen Sie uns direkt an. Unser Pikettdienst ist rund um die Uhr erreichbar, auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
Pikett rund um die Uhr · Eigene Monteure · Seit 1967 in Zürich